Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) von 1992 und der Vogelschutzrichtlinie von 1979 hat die Europäische Union verbindliches europäisches Naturschutzrecht geschaffen. |
Mit den Richtlinien entsteht ein europäischer, länderübergreifender Biotopverbund, der ökologisch hochwertige Lebensräume und bedrohte Pflanzen- und Tierarten nachhaltig schützen und bewahren soll.
Die FFH-Gebiete in den "Rosenheimer Stammbeckenmooren" dienen insbesondere dem Schutz der Fauna und Flora im Hoch- und Niedermoor. |
Natura 2000 ist ein europaweites Netz von mehr als 20.000 Schutzgebieten, durch das besondere Tier- und Pflanzenarten sowie schutzwürdige Lebensräume auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben sollen. Als eines der umfassendsten Naturschutzprojekte der Welt ist Natura 2000 ein wesentlicher Beitrag zu der 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Internationalen Konvention zur Erhaltung der Artenvielfalt. |
Links |
Natura 2000-Seite der EU-KOMMission: |
ec.europa.eu/environment/nature/ |
Natura 2000-Seite des Staatsministeriums: |
www.stmugv.bayern.de/de/natur/index.htm |